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Am 25.05.2018 wird die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) rechtsverbindlich! Ihre Homepage braucht zwingend eine neue Datenschutzerklärung, da Sie sonst abmahngefährdet ist! Sobald Sie als Firma personenbezogene Daten speichern müssen Sie DSGVO-Konform sein. Dazu gehört eine GAP-Analyse, ein Verarbeitungsverzeichnis, ein Verzeichnis ihrer Technischen und Organisatorischen Maßnahmen

Juristen gehen davon aus, dass es ab dem 25.05.2018 zu Abmahnungen durch Konkurrenten, Verbraucherschutz- und Wettbewerbsverbände kommt.

Wir beraten Sie in allen Belangen des betrieblichen Datenschutzes nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und der

Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Wissen Sie, wie es um das Niveau Ihres Datenschutzes und Ihrer Datensicherheit steht ? Nutzen Sie unseren Datenschutz Instant Check:

Bei einer Eintägigen Vor-Ort-Prüfung zuzüglich Vor- und Nachbereitung ermitteln wir, welcher  Handlungsbedarf bezüglich Datenschutz oder Datensicherheit besteht. Sie erhalten von uns einen Report mit erkannten Lücken und Vorschlägen zur Beseitigung dieser.

Zu unseren weiteren Tätigkeiten gehören u.a.:

  1. Erstellung des Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten / TOMs
  2. Erstellung Prozesshandbuch
  3. bei Bedarf Durchführung einer Datenschutz-Folgeabschätzung
  4. Einschätzung über die eingesetzte Software etc.

Bei Bedarf übernehmen wir in Ihrem Unternehmen die Funktion des externen Datenschutzbeauftragten (eDSB)

Nutzen Sie die Chance auf ein Beratungsgespräch mit unserer Fachkraft für Datenschutz.

 

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