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Am 25.05.2016 wurde die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) rechtsverbindlich! Am 25.05.2018 lief die Sanktionsfreiheit aus. Ihre Homepage braucht zwingend eine neue Datenschutzerklärung, da Sie sonst abmahngefährdet ist! Sobald Sie als Firma personenbezogene Daten speichern müssen Sie DSGVO-Konform sein. Dazu gehört eine GAP-Analyse, ein Verarbeitungsverzeichnis, ein Verzeichnis ihrer Technischen und Organisatorischen Maßnahmen etc.

Wir beraten Sie in allen Belangen des betrieblichen Datenschutzes nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

 

Wissen Sie, wie es um das Niveau Ihres Datenschutzes und Ihrer Datensicherheit steht ? Nutzen Sie unseren Datenschutz Instant Check:

Bei einer Eintägigen Vor-Ort-Prüfung zuzüglich Vor- und Nachbereitung ermitteln wir, welcher  Handlungsbedarf bezüglich Datenschutz oder Datensicherheit besteht. Sie erhalten von uns einen Report mit erkannten Lücken und Vorschlägen zur Beseitigung dieser.

Zu unseren weiteren Tätigkeiten gehören u.a.:

  1. Hilfe zur Erstellung des Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten / TOMs
  2. bei Bedarf Durchführung einer Datenschutz-Folgeabschätzung
  3. Einschätzung über die eingesetzte Software etc.

Bei Bedarf übernehmen wir in Ihrem Unternehmen die Funktion des externen Datenschutzbeauftragten (eDSB)

Nutzen Sie die Chance auf ein Beratungsgespräch mit unserer Fachkraft für Datenschutz.

Beratungspreise  / h oder Angebotsbasiert, pauschal nach Umfang

Fragen Sie uns.

 

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